Die Benutzung von Booten ist in Sachsen sehr unterschiedlich geregelt. Das ist besonders dann der Fall, wenn ein Gewässer gemäß Sächsischem Wassergesetz noch nicht schiffbar ist, wie bspw. am Dreiweiberner See.
Die aktuellen Regelungen dazu können der Seite unseres Verbandes AV Elblorenz entnommen werden.
https://www.angeln-sachsen.de/ave/news/bootsbefahrung-am-dreiweiberner-see-(d-07-136)
Der Dreiweiberner See ist Fischereipachtgewässer des Anglerverbandes „Elbflorenz“. Ab dem 01.01.2023 gilt ein neuer Fischereipachtvertrag. Alle Regelungen für die Beangelung sind im
digitalen Gewässeratlas unter
https://www.angelatlas-sachsen.de/#D07-136
nachzulesen.
Der Dreiweiberner See darf durch Angler mit gültigem Fischerei- und Erlaubnisschein mit Ruderbooten ganzjährig am Tag und in der Nacht und ohne zusätzliche Erlaubnis nach den Regelungen im Angelatlas Sachsen befahren werden. Die Benutzung von Verbrennungsmotoren ist generell untersagt. Elektromotoren dürfen zurzeit nur mit einer gesonderten Befahrungs-genehmigung auf Grundlage einer Mastergenehmigung der Gemeinde Lohsa verwendet werden.
Der AVE hat dazu eine Mitgliederinformation verfasst, die über die wichtigsten Details über die Bootsbenutzung mit und ohne E-Motor aufklärt.
Die Vorgehensweise zur Beantragung und Nutzung einer E-Motorgenehmigung für den Dreiweiberner See für das Jahr 2023 wird ebenso beschrieben.
Beide Dokumente findet ihr hier: